In der Heilmittelberatung unterstützen wir medizinische Fachkräfte und Therapeuten dabei, ihre Praxis auf dem Gebiet der Heilmittelverordnung optimal zu gestalten. Heilmittel, wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, spielen eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung und Rehabilitation. Eine korrekte und effiziente Verordnung ist dabei entscheidend, um sowohl den Therapieerfolg der Patienten als auch die Wirtschaftlichkeit der Praxis zu gewährleisten.
Unsere Heilmittelberatung bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Optimierung der Verordnungsprozesse, der Abrechnung und der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Durch gezielte Analysen und individuelle Beratungen helfen wir Ihnen, Fehler zu vermeiden, Abläufe zu verbessern und die Zufriedenheit Ihrer Patienten zu steigern. Wir legen großen Wert auf eine praxisnahe und umsetzbare Beratung, die Ihnen dabei hilft, die Heilmittelversorgung effizient und rechtssicher zu gestalten.
Regressvermeidung
Ein korrekter Umgang mit Heilmittelverordnungen ist essenziell, um Regressen vorzubeugen. Dabei ist sowohl das Verständnis der grundlegenden Vorgaben für die Rezeptausstellung als auch das Wissen über extrabudgetäre Diagnosen von entscheidender Bedeutung. Da Regressforderungen oft Jahre später erhoben werden können und für eine Praxis existenzgefährdend sein können, ist es unerlässlich, diese Risiken durch fundiertes Wissen zu minimieren.
Umsatzsteigerung
Die Nutzung von Selektivverträgen im Bereich Physiotherapie ist für jede Praxis nahezu unverzichtbar, wird jedoch nach wie vor viel zu selten in Anspruch genommen.
Extrabudgetäre Verordnungen
Extrabudgetäre Verordnungen und extrabudgetäre Diagnosen sind für eine Praxis von großem Wert und unverzichtbares Basiswissen im Umgang mit Heilmitteln. Begriffe wie regionale Praxisbesonderheiten, nordrheinische Praxisbesonderheiten, langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf sollten jedem Mitarbeiter einer Praxis vertraut sein.
Heilmittel-Alternativen
Sollte ein Physiotherapierezept aufgrund der WANZ-Kriterien nicht ausgestellt werden können, sollten alternative Optionen in Betracht gezogen werden. Von Einzelkostenanträgen über Rehasport und Rückenschule bis hin zu DiGAs gibt es zahlreiche Angebote, die kein Regressrisiko für die Praxis darstellen.
Heilmittelrichtlinie
Die Heilmittelrichtlinie gibt den Rahmen vor, nach dem Heilmittel verordnet werden dürfen. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Heilmittel, wie Physiotherapie, verschrieben werden können. Ein fundiertes Verständnis dieser Richtlinie ist entscheidend, um Verordnungen korrekt und regresssicher auszustellen.